Wer sich länger in
Italien aufhält, mit Behörden in Kontakt tritt, eine Ferienwohnung kaufen,
einen Mobiltelefonvertrag abschließen oder ein Bankkonto eröffnen will, kommt
in Bell’Italia ohne den Codice Fiscale
nicht weit. Dieser Code ist in Italien ein Instrument zur Identifizierung des
Bürgers. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus Buchstaben (Abkürzungen)
und Ziffern, die Schlüsseldaten des Bürgers bedeuten. Dies sind zuvorderst
Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort und Land. Er wird auf
Antrag von jeder Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) kostenfrei ausgestellt.
Diese Behörde ist auch im Internet unter www.agenziaentrate.it
zu finden.
Wer einen Codice
Fiscale beantragen will, hat einen Personalausweis oder Reisepaß vorzulegen.
Man kann die ganze Prozedur beschleunigen, indem man bereits auch die Kopie
eines solchen Dokuments vorlegt – die dann zu den Akten genommen wird. Manche
Steuerbehörden verlangen zudem eine Erklärung des Inhalts, dass man in Italien
bereits zumindest vorläufig eine
Wohnsitzadresse hat. Aber in der Praxis verzichten inzwischen die meisten
lokalen Behörden auf die Erklärung dieses „domicilio fiscale“. Wer in Deutschland
oder in der Schweiz wohnt, kann übrigens den Codice Fiscale auch bei der
nächsten italienischen Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft) beantragen.
Der zugeteilte Code
wird zunächst dem Antragsteller in einem einfachen Ausdruck mitgeteilt. Es
empfiehlt sich, das Papier gut aufzubewahren, jedenfalls so lange, bis der
Ausweis in Form eines Plastikkärtchens zugeteilt ist. Es ist fortan ein
Sesam-Öffne-Dich im italienischen Alltagsleben.
© Klaus J. Schwehn
Tipp:
In regelmässigen Abständen veröffentlichen wir unter der Rubrik „Ratgeber Italien“
interessante und nützliche Infos zu rechtlichen Fragen für Wohnungs- oder/und Ferienhausbesitzer
in Bell’Italia.
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