01.05.13

Ratgeber Italien: Der Codice Fiscale


Wer sich länger in Italien aufhält, mit Behörden in Kontakt tritt, eine Ferienwohnung kaufen, einen Mobiltelefonvertrag abschließen oder ein Bankkonto eröffnen will, kommt in Bell’Italia ohne den  Codice Fiscale nicht weit. Dieser Code ist in Italien ein Instrument zur Identifizierung des Bürgers. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus Buchstaben (Abkürzungen) und Ziffern, die Schlüsseldaten des Bürgers bedeuten. Dies sind zuvorderst Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort und Land. Er wird auf Antrag von jeder Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) kostenfrei ausgestellt. Diese Behörde ist auch im Internet unter www.agenziaentrate.it zu finden.

Wer einen Codice Fiscale beantragen will, hat einen Personalausweis oder Reisepaß vorzulegen. Man kann die ganze Prozedur beschleunigen, indem man bereits auch die Kopie eines solchen Dokuments vorlegt – die dann zu den Akten genommen wird. Manche Steuerbehörden verlangen zudem eine Erklärung des Inhalts, dass man in Italien bereits zumindest vorläufig  eine Wohnsitzadresse hat. Aber in der Praxis verzichten inzwischen die meisten lokalen Behörden auf die Erklärung dieses „domicilio fiscale“. Wer in Deutschland oder in der Schweiz wohnt, kann übrigens den Codice Fiscale auch bei der nächsten italienischen Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft) beantragen.

Der zugeteilte Code wird zunächst dem Antragsteller in einem einfachen Ausdruck mitgeteilt. Es empfiehlt sich, das Papier gut aufzubewahren, jedenfalls so lange, bis der Ausweis in Form eines Plastikkärtchens zugeteilt ist. Es ist fortan ein Sesam-Öffne-Dich im italienischen Alltagsleben.
© Klaus J. Schwehn
Tipp:
In regelmässigen Abständen veröffentlichen wir unter der Rubrik „Ratgeber Italien“ interessante und nützliche Infos zu rechtlichen Fragen für Wohnungs- oder/und Ferienhausbesitzer in  Bell’Italia.

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