
Kinder benötigen bei Auslandsreisen künftig eigene
Dokumente. Ein Kindereintrag im Reisepass der Eltern ist ab dem 26. Juni 2012
nicht mehr ausreichend, wie das Bundesinnenministerium in Berlin mitteilte.
Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über
ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Gesetzliche Neuerung
Aufgrund europäischer Vorgaben treten ab dem 26.7.2012
Änderungen im deutschen Passgesetz in Kraft: Ab Ende Juni werde aus
Sicherheitsgründen das Prinzip "eine Person - ein Pass" umgesetzt.
D.h. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab diesem Tag ungültig und
berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Das bedeutet
für die Sommerferien 2012: Eltern sollten sich jetzt um einen
Ausweis für ihr Kind kümmern. Ihren eigenen Pass brauchen sie nicht ändern zu
lassen, denn der Pass der Eltern, in dem noch ein oder mehrere Kinder
eingetragen sind, bleibt weiterhin gültig.
Welches Dokument das Kind braucht, hängt davon ab, wie
alt es ist und wohin es reisen möchte. Das Ministerium rät, rechtzeitig vor
einer Auslandsreise ein neues Reisedokument für die Kinder bei der Passbehörde
zu beantragen. "Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe,
Reisepässe und - je nach Reiseland - Personalausweise zur Verfügung", hieß
es. Die neue Regelung gelte auch für Reisen in andere EU-Staaten, sagte ein
Sprecher.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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