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18.06.13

Bezahlen mit Bargeld und Kreditkarte in italien

Italien – ein Urlaubsparadies. Aber wie alles im Leben hat auch dies seinen Preis. Deshalb sollte man seine Kasse gut organisieren. Denn im Geldverkehr ist manches doch ein bisschen anders als daheim:
Beispielsweise ist vor allem in Oberitalien die Möglichkeit zum bargeldlosen Einkauf um Etliches weiter verbreitet als in Deutschland. Das heißt, mit der  Visa- oder der Geldkarte der deutschen Postbank, um nur zwei Beispiele zu nennen, kann man hierzulande auch beim einfachsten Dicounter bezahlen, bei Dico zum Beispiel, oder bei diPiù. Genauso in vielen dörflichen Läden. Es versteht sich von selbst, dass die Kreditkarte auch in fast allen Restaurants gern gesehen und anstandslos als Zahlungsmittel akzeptiert wird.

 
Natürlich braucht man im Lande auch Bargeld. Das kann man mitbringen, und am Comer See muss man – im Gegensatz vielleicht zu Gegenden wie dem Raum Neapel zum Beispiel – vor Taschendieben wirklich nicht allzu große Angst haben.

Die abgesicherte Aufbewahrung der Geldbörse ist natürlich stets geboten. 

Und wenn das Bargeld nicht ausreicht, dann gibt es bei fast jeder Bank – auch bei den größeren Postfilialen – einen Geldautomaten.
Aber hier ist zurückhaltende Nutzung geboten. Denn eine Abhebung, ob es sich nun um 30 oder 150 Euro handelt, kostet in der Regel eine Gebühr zwischen fünf und sechs Euro.
Dem kann der Urlauber allerdings entgehen, wenn er eine Geldkarte der deutschen Postbank besitzt und eine italienische Niederlassung der Deutschen Bank findet.
An deren Automaten ist dann die Abhebung gebührenfrei.
Denn die deutsche Postbank ist seit einiger Zeit eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank, somit ist dieser „interne“ Zahlungsverkehr kostenfrei.

 
Zur Verteuerung der Lebenshaltungskosten in Italien gehören natürlich die Benzinpreise, die im Schnitt um rund 25 Cent höher sind als in Deutschland. Wer beispielsweise vom Comer See einmal einen Ausflug ins schweizerische Tessin macht, sollte dort auch gleich tanken. Denn auch in der Schweiz ist das Benzin billiger als in Bell’Italia.

Dazu gibt es zum Bezahlen noch einen Tipp: Wer nicht mit Franken bar zahlen will oder kann, sondern mit der Kreditkarte die Rechnung begleicht, sollte darauf dringen, dass nicht in Euro, sondern in Franken abgerechnet wird. Der Kreditkartenbetreiber Visa usw. berechnet dann nämlich auf jeden Fall den exakten aktuellen Umrechnungskurs ohne versteckte Aufschläge.

© Klaus J. Schwehn
In regelmässigen Abständen veröffentlichen wir unter der Rubrik „Ratgeber Italien“ interessante und nützliche Infos zu rechtlichen Fragen für Wohnungs- oder/und Ferienhausbesitzer in  Bell’Italia. sehen Sie hier mehr!

08.05.13

ICI, IMU oder IVA


Was sind ICI, IMU oder IVA – warum betrachten italienische Autofahrer den Tutor mit einigem Misstrauen?

Was ist ein conto oder eine cantina, wofür ist eine tessera im Supermarkt gut oder das ufficio tributi im Bürgermeisteramt?
Wer sich in Italien eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus zulegt, stolpert leicht über Kleinigkeiten im Alltag – oder bleibt ratlos.

Deshalb veröffentlichen wir unter der Rubrik „Ratgeber Italien“ interessante und nützliche Infos zu rechtlichen und allgemeine Fragen; geben kleine Hilfestellungen.

© Klaus J. Schwehn

01.05.13

Ratgeber Italien: Der Codice Fiscale


Wer sich länger in Italien aufhält, mit Behörden in Kontakt tritt, eine Ferienwohnung kaufen, einen Mobiltelefonvertrag abschließen oder ein Bankkonto eröffnen will, kommt in Bell’Italia ohne den  Codice Fiscale nicht weit. Dieser Code ist in Italien ein Instrument zur Identifizierung des Bürgers. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus Buchstaben (Abkürzungen) und Ziffern, die Schlüsseldaten des Bürgers bedeuten. Dies sind zuvorderst Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort und Land. Er wird auf Antrag von jeder Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) kostenfrei ausgestellt. Diese Behörde ist auch im Internet unter www.agenziaentrate.it zu finden.

Wer einen Codice Fiscale beantragen will, hat einen Personalausweis oder Reisepaß vorzulegen. Man kann die ganze Prozedur beschleunigen, indem man bereits auch die Kopie eines solchen Dokuments vorlegt – die dann zu den Akten genommen wird. Manche Steuerbehörden verlangen zudem eine Erklärung des Inhalts, dass man in Italien bereits zumindest vorläufig  eine Wohnsitzadresse hat. Aber in der Praxis verzichten inzwischen die meisten lokalen Behörden auf die Erklärung dieses „domicilio fiscale“. Wer in Deutschland oder in der Schweiz wohnt, kann übrigens den Codice Fiscale auch bei der nächsten italienischen Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft) beantragen.

Der zugeteilte Code wird zunächst dem Antragsteller in einem einfachen Ausdruck mitgeteilt. Es empfiehlt sich, das Papier gut aufzubewahren, jedenfalls so lange, bis der Ausweis in Form eines Plastikkärtchens zugeteilt ist. Es ist fortan ein Sesam-Öffne-Dich im italienischen Alltagsleben.
© Klaus J. Schwehn
Tipp:
In regelmässigen Abständen veröffentlichen wir unter der Rubrik „Ratgeber Italien“ interessante und nützliche Infos zu rechtlichen Fragen für Wohnungs- oder/und Ferienhausbesitzer in  Bell’Italia.